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Allgemeine Geschäftsbedingungen der TripUp GmbH

1. ANWENDUNGSBEREICH, RECHTSBEZIEHUNGEN

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle bei der TripUp GmbH (im Folgenden „TripUp“) über das Portal www.meine-landausflüge.de gebuchten Ausflüge, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

1.2 Die TripUp GmbH, Mönckebergstr. 13 in 20095 Hamburg betreibt die Website www.meine-landausflüge.de (im Folgenden „Portal“). Sie bietet über das Portal Landausflüge in verschiedenen Kreuzfahrt-Destinationen weltweit an. In diesem Rahmen tritt TripUp als Anbieter der Landausflüge und damit als Leistungsträger auf. Zwischen dem Kunden und TripUp kommt ein Vertrag über die Erbringung der gebuchten touristischen Leistung, des jeweiligen Landausfluges, zustande. Es kommt kein Pauschalreisevertrag zwischen TripUp und dem Kunden zustande. TripUp tritt nicht als Reiseveranstalter auf.

2. VERTRAGSSCHLUSS

2.1 Vertragsgrundlage, Angebotsabgabe

Der Vertrag zwischen dem Kunden und TripUp kommt auf Grundlage der auf dem Portal eingestellten Leistungsbeschreibung des jeweiligen Ausflugs zustande. Die Leistungsbeschreibung stellt kein rechtlich bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages über den Landausflug dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes auf Vertragsabschluss. Der Kunde bietet TripUp den Abschluss des Vertrages über den Landausflug mit Betätigung des Buttons „kostenpflichtig buchen“ an.

2.2 Voraussetzungen der Buchung

Eine Buchung kann nur von unbeschränkt geschäftsfähigen Personen vorgenommen werden. Die Buchung hat unter dem amtlichen Namen des buchenden Kunden zu erfolgen. Buchungen für Landausflüge unter einem Pseudonym usw. sind nicht gestattet. TripUp kann Buchungen unter Pseudonymen, falschem Namen u.ä. löschen und den entsprechenden Kunden für die künftige Nutzung des Portals ausschließen. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet im Rahmen der Buchung ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese stets aktuell zu halten.

2.3 Buchung für Mitreisende

Sofern der Kunde die Buchung eines Landausfluges für mehrere Reisende vornimmt, steht er für alle Vertragsverpflichtungen der Reisenden wie für seine eigenen ein, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2.4 Zustandekommen des Vertrages

Dem Kunden wird der Eingang seiner Anmeldung zum gebuchten Ausflug unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Dabei handelt es sich lediglich um eine Eingangsbestätigung, nicht um eine Annahme des angebotenen Vertrages. Die Übermittlung der Anmeldung durch Betätigung des Buttons „kostenpflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages. Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Vertragsbestätigung von TripUp beim Kunden zustande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt (dieser ermöglicht es dem Kunden, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, zB auf Papier oder per E-Mail).
Weicht der Inhalt der Bestätigung über den gebuchten Landausflug vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von TripUp vor, an das TripUp für die Dauer von 3 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit TripUp bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist TripUp die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder konkludent durch Anzahlung erklärt hat.

2.5 Teilnahmevoraussetzungen

TripUp kann für die angebotenen Ausflüge Teilnahmevoraussetzungen aufstellen. Diese finden sich bei den jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Ausflüge. Der Kunde ist selber dafür verantwortlich, diese Bedingungen zu erfüllen und einzuhalten. TripUp behält sich und seinen Erfüllungsgehilfen das Recht vor, den Kunden nicht zum gebuchten Ausflug zuzulassen oder von einem solchen auszuschließen, falls der Kunde die Bedingungen objektiv nicht erfüllt und eine Gefährdung für die Durchführbarkeit des Ausfluges, für sich oder andere Teilnehmer darstellt. In diesem Fall wird der bezahlte Preis nicht erstattet.

3. PREISE, ZAHLUNG, FÄLLIGKEIT

3.1 Es gelten die im Zeitpunkt der Buchung auf dem Portal angegebenen Preise. Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und alle sonstigen Preisbestandteile, mit Ausnahme eventuell gesondert angegebener Zusatzkosten. Gesondert angegebene Zusatzkosten sind in der Regel während des gebuchten Ausfluges beim Leistungsträger vor Ort zu begleichen. Alle Preise sind mit der Angebotsabgabe fällig und werden entsprechend der vom Kunden ausgewählten Zahlungsmethode beglichen. Die Zahlung kann über die bei Buchung angegebenen Zahlungsmittel erfolgen (Kreditkarte, Online-Überweisung, Vorkasse oder PayPal).

3.2 Der Kunde ist zur Einlösung eines TripUp Gutscheines im Rahmen der Zahlung berechtigt. Dabei ist pro Buchung immer nur die Einlösung eines Gutscheins möglich. Der Gutschein kann nur in der Buchungsstrecke vor Abschluss der Buchung eingelöst werden. Eine nachträgliche Einlösung des Gutscheins ist nicht möglich. Die Gutscheine müssen in dem jeweils angegebenen Gültigkeitszeitraum eingelöst werden. Der Wert des Gutscheins ist nur einmal einlösbar. Eine Auszahlung des Gutscheinwerts ist nicht möglich, die Einlösung ist nur für die Buchung von Ausflügen über das Portal möglich. Bei einem Missbrauch des Gutscheins, z.B. wenn wir bei der Buchung die mehrfache Anwendung, nicht berechtigte Veröffentlichung oder nicht berechtigte Vervielfältigung von Gutscheinen erkennen, kann TripUp die Gutscheine sperren oder nur den für TripUp günstigsten Gutschein akzeptieren. TripUp ist berechtigt, dem Kunden in diesem Fall im Nachgang zur Buchung eine gesonderte Rechnung zu stellen.

3.3 Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten, obwohl TripUp zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist TripUp berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag über den gebuchten Ausflug zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 belasten.

4. ÄNDERUNGEN VON VERTRAGSINHALTEN/PROGRAMMÄNDERUNGEN

4.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von dem gebuchten Ausflug, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von TripUp nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind TripUp vor Beginn des gebuchten Ausfluges gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Ausfluges nicht beeinträchtigen.

4.2 TripUp ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

4.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft des gebuchten Ausfluges oder bei Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von TripUp gleichzeitig mit der Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einem anderen Ausflug zu verlangen, wenn TripUp die Teilnahme an einem solchen angeboten hat.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. Hatte TripUp für die Durchführung des Ersatzausfluges bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag zu erstatten.

5. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN VOR BEGINN DES AUSFLUGES, RÜCKTRITTSKOSTEN

5.1 Vor dem Beginn des Ausfluges kann der Kunde jederzeit von dem Vertrag über den gebuchten Ausflug zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber TripUp zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.2 Tritt der Kunde vor dem Beginn des Ausfluges zurück oder tritt er den Ausflug nicht an, so verliert TripUp den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Stattdessen kann TripUp jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von TripUp zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung des Ausfluges erheblich beeinträchtigen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem vereinbarten Preis für den gebuchten Ausflug abzüglich des Werts der von TripUp ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was TripUp durch anderweitige Verwendung des Ausflugs erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch TripUp zu begründen ist. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung berechnet. Dabei wird dem Kunden bis 15 Tage vor Leistungsdatum der volle Preis für den Ausflug erstattet. Ab dem 14. Tag vor dem Leistungsdatum hat der Kunde eine Entschädigung in Höhe des vollen Preises für den Ausflug zu leisten.

5.3 Hat der Kunde für seine Ausflüge die „Flex-Option“ gebucht, so kann er von diesen bis 60 Minuten vor Ausflugsbeginn kostenfrei und ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

5.4 Bei bestimmten Ausflügen (z.B. Privatausflüge) gelten gegebenenfalls individuelle Stornierungsrichtlinien. Diese werden im Einzelfall per E-Mail mit Ihnen abgestimmt.

5.5 Wird eine Kreditkartenzahlung vor Inanspruchnahme des gebuchten Ausflugs nicht honoriert oder widerrufen, wird dies als Stornierung der Buchung angesehen und Stornokosten entsprechend der o.g. Staffelung zur Zahlung fällig. Weitere Schadensersatzforderungen bleiben vorbehalten.

5.6 Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die TripUp zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.

5.7 TripUp behält sich das Recht, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit TripUp nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist TripUp verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendung sowie abzüglich dessen, was TripUp durch anderweitige Verwendung des Ausflugs erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.

5.8 Ist TripUp in Folge des Rücktritts zur Rückerstattung von Zahlungen des Kunden verpflichtet, hat TripUp diese unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden zu leisten.

5.9 Nimmt der Kunde einen gebuchten Ausflug oder Teilleistungen des gebuchten Ausflugs, zu deren vertragsgemäßer Erbringung TripUp in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind, hat dieser keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises für den gebuchten Ausflug, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Vertrages berechtigt hätten.

6. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH TRIPUP

6.1 TripUp teilt dem Kunden in der Leistungsbeschreibung des Ausfluges auf dem Portal die Mindestteilnehmerzahl für den jeweiligen Ausflug mit. TripUp ist berechtigt, den Ausflug wegen des Nichterreichens dieser Mindestteilnehmerzahl nicht durchzuführen und vom Vertrag zurückzutreten. In der Regel wird TripUp spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Beginn des Ausfluges dem Kunden mitteilen, ob der gebuchte Ausflug zustande kommt. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird TripUp den Kunden unverzüglich informieren und von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Von dieser Regel abweichende Fristen für die Mitteilung der Mindestteilnehmerzahl werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Wird der Ausflug aus diesem Grunde nicht durchgeführt, wird TripUp unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung etwaig bereits geleistete Zahlungen auf den Preis des Ausfluges zurückerstatten.

6.2 TripUp kann vor Beginn des Ausflugs vom Vertrag zurücktreten, wenn TripUp aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist; in diesem Fall hat TripUp den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt TripUp vom Vertrag zurück, verliert TripUp den Anspruch auf den vereinbarten Preis.

6.3 TripUp kann den Vertrag mit dem Kunden über den Ausflug ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von TripUp nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Pflichten von TripUp beruht. Kündigt TripUp, so behält TripUp den Anspruch auf den vereinbarten Preis für den gebuchten Ausflug. TripUp muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die TripUp aus einer anderweitigen Verwendung des nicht in Anspruch genommenen Ausfluges erlangt.

7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

7.1 Die Haftung von TripUp sowie ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde; dies gilt nicht bei:
• Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
• der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

7.2 Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung von Tripup auf den Schaden, den Tripup bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die Tripup kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen außerhalb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten sowie der Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden.

8. VERSICHERUNGSLEISTUNGEN

Die TripUp GmbH bietet gemeinsam mit der ERGO Reiseversicherung AG einen Ausflugs-Verspätungsschutz sowie eine Reiseunfall-Versicherung. Diese Leistungen sind in den angegebenen Preisen bereits enthalten. Die Versicherungen gelten nicht für Ausflüge der Kategorie „Auf eigene Faust“.

8.1 „Pünktlich-zurück-zum-Schiff“-Garantie / Ausflugs-Verspätungsschutz
Der Ausflugs-Verspätungsschutz greift, wenn Sie durch eine unverschuldete verspätete Rückkehr von mindestens 45 Minuten Ihr Schiff verpassen, beispielsweise wegen Verkehrsstau oder einer Verspätung eines innerhalb des Ausfluges benutzten öffentlichen Verkehrsmittels. Erstattet werden die Mehrkosten der Nachreise bis zu EUR 1.000 je Person, sowie zusätzliche Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung bis zu EUR 100 je Person. Ist ein Zustieg zum Schiff erst am übernächsten Tag möglich, erhöhen sich diese Sätze auf EUR 1.500 bzw. EUR 200. Ansprüche aus dem Ausflugs-Verspätungsschutz richten Sie bitte direkt an:

TripUp GmbH
Mönckebergstr. 13 in 20095 Hamburg
kontakt@meine-landausfluege.de

Wir, die TripUp GmbH, sind mit einer Quote von 50% bei der ERGO Reiseversicherung AG im Rahmen und im Umfang der Ihrer Buchung beigefügten Versicherungsbedingungen (Besonderer Teil für den Ausflugs-Verspätungsschutz) versichert, die weiteren 50% leistet TripUp für Sie. Wenn Sie Leistungen aus dem Ausflugs-Verspätungsschutz in Anspruch nehmen müssen, ist die Einhaltung der beschriebenen Bestimmungen und Versicherungsbedingungen erforderlich.

8.2 Reiseunfall-Versicherung
Wir, die TripUp GmbH, haben für alle Teilnehmer bei der ERGO Reiseversicherung AG im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages eine Reiseunfall-Versicherung mit den folgenden Versicherungssummen:
• EUR 25.000 Tod / EUR 50.000 Invalidität
• Kumullimit: insgesamt EUR 5 Mio.

inkl. folgender Erweiterungen bei Eintritt eines Unfalls während des versicherten Landausflugs abgeschlossen:

• Erstattung von Such-/Rettungs-/Bergungskosten bis EUR 10.000
• Tagegeld bei unfallbedingtem nachfolgenden Aufenthalt auf der Kabine oder auf der Krankenstation: EUR 50 pro 24 Stunden, max. EUR 250 je Person und Reise

Diesem Gruppenversicherungsvertrag treten Sie als Ausflugsteilnehmer durch Ihre Buchung bei meine-landausfluege.de automatisch als versicherte Person bei, sofern Sie nicht bereits bei der Buchung ausdrücklich erklären, diesen Versicherungsschutz nicht in Anspruch nehmen zu wollen.

Mit der Eingangsbestätigung erhalten Sie den Versicherungsausweis (Versicherungsschein), woraus Sie die Versicherungsbedingungen und weitere Einzelheiten entnehmen können.
Nach Eintritt eines Versicherungsfalles ist die versicherte Person verpflichtet, den Schaden der

ERGO Reiseversicherung AG
Leistungsabteilung
Postfach 80 06 20, D-81606 München
www.ergo-reiseversicherung.de/schadensmeldung

zu melden.

9. DATENSCHUTZ

Die personenbezogenen Daten, die Kunden TripUp zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle personenbezogenen Daten der Kunden werden nach deutschem und europäischem Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Kundendaten durch TripUp finden sich in der Datenschutzerklärung von TripUp unter: https://meine-landausfluege.de/datenschutz/

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder der hier genannten Bedingungen zur Folge.
Es gilt deutsches Recht. Für Verträge mit Kaufleuten ist der ausschließliche Gerichtsstand Hamburg vereinbart.

TripUp weist für alle Verträge über Ausflugs- und sonstige Reiseleistungen, die über das Portal gebucht wurden auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform, abrufbar unter ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. Tripup ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: Oktober 2023
TripUp GmbH, Mönckebergstr. 13, 20095 Hamburg
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Dr. Florian Berthold
E-Mail: kontakt@meine-landausfluege.de
Tel.-Nr. +49 (0)40 882 155 620

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