Reisevollmacht Kind


Kinder blicken aufs Wasser

Möchte Ihr Kind mit Oma und Opa, der Lieblingstante oder mit Bekannten eine Kreuzfahrtreise machen? Oder reist das Kind nur mit einem Elternteil oder möchte sogar alleine auf Kreuzfahrt gehen? In jedem Fall wird eine Reisevollmacht benötigt. Was Sie dabei alles beachten sollten, erfahren Sie in unserem Artikel.

Was ist eine Reisevollmacht?

Zunächst wollen wir klären, was überhaupt eine Reisevollmacht ist.

Allgemein handelt es sich bei einer Reisevollmacht um eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder des gesetzlichen Vormunds, die es minderjährigen Kindern erlaubt, entweder in Begleitung einer Betreuungsperson oder auch alleine ins Ausland zu reisen. Oft reisen Kinder auch nur mit einem Elternteil, beispielsweise wenn die Eltern geschieden sind, getrennt leben oder wenn ein Elternteil alleinerziehend ist. Liegt ein geteiltes Sorgerecht vor, benötigen die Eltern auch hier eine schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils.

Die Bestimmungen zur Reisevollmacht sind von Land zu Land unterschiedlich, weshalb es auch kein allgemeines Muster gibt. In einigen Ländern reicht ein formloses Dokument aus, während andere Länder eigene Vordrucke zum Ausfüllen haben, die zusätzlich auch amtlich beglaubigt werden müssen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes. In jedem Fall sollte aus der Reisevollmacht eindeutig hervorgehen, dass der/die Minderjährige das Einverständnis der Eltern hat, (in Begleitung) ins Ausland zu reisen.

Folgende Daten sollte die Reisevollmacht enthalten: 

  • Personalien des/ der Minderjährigen
  • Personalien und Erreichbarkeit der Erziehungsberechtigten
  • Reiseroute und Reisezeit
  • Personalien der volljährigen Begleitperson
  • ggf. Unterschriftsbeglaubigung durch Notar oder Rathaus

Daneben sollte das erforderliche Ausweisdokument (Personalausweis, Kinder-/ Reisepass) sowie vor allem bei Namensabweichungen eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen mitgeführt werden.

Tipp: Fügen Sie der Vollmacht Kopien der Lichtbildausweise der Erziehungsberechtigten bei!

Es ist vorgeschrieben, die Reisevollmacht mindestens in Englisch und ggf. in der Sprache des Ziellandes/ der Zielländer (durch Übersetzerbüro) zu haben. Bei alleinigem Sorgerecht ist an ein Nachweis über die sogenannte Negativbescheinigung ebenfalls zu denken.

Junge und Opa spielen am Strand

Warum benötige ich eine Reisevollmacht?

Es gibt mehrere Gründe für eine Reisevollmacht. Zum Einen soll damit nachgewiesen werden, dass es sich nicht um eine unerlaubte Kindesentziehung oder Kindesentführung handelt. Werden Sie nämlich kontrolliert und führen keine Reisevollmacht für die/ den Minderjährige/-n mit sich, ist der Urlaub vorbei, bevor er überhaupt angefangen hat.

Zum Anderen ist eine Reisevollmacht dringend erforderlich, wenn das Kind während der Reise zum Arzt muss. Ohne diese Vollmacht darf das Kind nämlich nicht behandelt werden.

Vorgaben der Reedereien

Manche Reedereien haben zusätzlich zu den gesetzlichen Vorschriften auch eigene Regelungen, die erfüllt sein müssen, damit ein/-e Minderjährige/-r in Begleitung eines anderen Erwachsenen oder ohne Eltern ins Ausland reisen darf. Besonders bei amerikanischen Reedereien ist es wichtig zu beachten, dass die Volljährigkeit erst mit 21 Jahren erreicht wird.

Welche speziellen Regelungen, Ausnahmen und Vorschriften für die verschiedenen Reedereien gelten, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen. Es ist zudem unerlässlich, das erforderliche Ausweisdokument – wie Personalausweis oder (Kinder-)Reisepass – mitzuführen. Bei Kreuzfahrten außerhalb Europas, zum Beispiel in die USA, nach Russland, Brasilien, China, Ägypten oder in die Türkei, sollten Sie außerdem in Erwägung ziehen, ggf. ein Visum zu beantragen.

Alleine verreisen (ohne Beziehungsberechtigten und ohne Begleitung)Minderjährige/-r ohne gesetzlichen Vormund (in Begleitung eines anderen Erwachsenen)Minderjährige/-r nur mit einem Elternteil
AIDA Cruisesab 16 Jahren, Einverständniserklärung der Eltern und Passkopien der Sorgeberechtigten sonst ab 18 JahrenReisevollmacht (min. auf Englisch; Vorlage PDF), notarielle Beglaubigung, Passkopien der Erziehungsberechtigten Mindestalter der Begleitperson: 18Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Erziehungsberechtigten Alleiniges Sorgerecht: Nachweis Anderer Name: beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
Costa Kreuzfahrtenab 18 JahrenReisevollmacht (min. auf Englisch), Passkopien der Erziehungsberechtigten Mindestalter der Begleitperson: 18Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Erziehungsberechtigten Alleiniges Sorgerecht: Nachweis
Disney Cruise Lineab 18 JahrenReisevollmacht (min. auf Englisch; Vorlage PDF), Passkopien der Erziehungsberechtigten Mindestalter der Begleitperson: 21Keine besonderen Vorgaben
Hapag-Lloyd Kreuzfahrtenab 18 JahrenReisevollmacht (min. auf Englisch), Passkopien der Erziehungsberechtigten Mindestalter der Begleitperson: 18Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Erziehungsberechtigten Alleiniges Sorgerecht: Nachweis Ausweiskopien Einreisebestimmungen der Zielländer beim Auswärtigen Amt erfragen
MSC Kreuzfahrtenab 18 JahrenReisevollmacht (min. auf Englisch), Passkopien der Erziehungsberechtigten Mindestalter der Begleitperson: 18Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Erziehungsberechtigten Alleiniges Sorgerecht: Nachweis
Norwegian Cruise Lineab 21 Jahren (Ausnahme: Ehepaare, Nachweis über Eheschließung muss vorliegen)Einverständniserklärung (min. auf Englisch; Vorlage PDF), Passkopien der Erziehungsberechtigten Mindestalter der Begleitperson: 18Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Erziehungsberechtigten Alleiniges Sorgerecht: Nachweis Anderer Name: beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
Royal Caribbean InternationalAb 21 Jahren (Ausnahme: Abfahrten außerhalb Nordamerikas gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren; Ehepaare, Nachweis über Eheschließung muss vorliegen)keine Angabenkeine Angaben
TUI Cruisesab 18 JahrenReisevollmacht (min. auf Englisch; Vorlage PDF), notarielle Beglaubigung, Passkopien der Erziehungsberechtigten Mindestalter der Begleitperson: 18Keine besonderen Vorgaben

In jedem Fall ist es ratsam, im Vorfeld mit der Reederei Kontakt aufzunehmen. Bei einigen Reedereien gibt es für manche Destinationen nochmal besondere Vorschriften. So benötigen Sie beispielsweise bei Norwegian Cruise Line bei Kreuzfahrten nach Kanada neben der Einverständniserklärung und den Kopien, einen beglaubigten Brief. Dieser muss nochmals die Erlaubnis des gesetzlichen Vormundes sowie die Erreichbarkeit und die Aufenthaltsdauer beinhalten. Bei Reisen nach Bosnien & Herzegowina, Mazedonien, Serbien und Griechenland muss die Reisevollmacht beglaubigt sein.

In der Regel muss auch eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten für die Kinderbetreuung vorliegen. So können Kinder beispielsweise zum Kids Club von AIDA Cruises nur mit diesem Einverständnis.

Als Minderjährige/-r alleine reisen

Wie Sie der Tabelle bereits entnehmen können, ist es nur Minderjährigen bei AIDA Cruises erlaubt, mit dem Einverständnis des gesetzlichen Vormundes eine Kreuzfahrt alleine anzutreten. Besonders beliebt sind hier Kreuzfahrten im Mittelmeer (z.B. nach Spanien oder Kroatien). Bei anderen Reedereien ist es erforderlich, volljährig zu sein, oder mit einer Begleitperson zu reisen. Allgemein sind die Bestimmungen in Europa etwas lockerer als in Amerika.

Gruppe von jugendlichen auf der Towerbridge

Fazit

Heutzutage ist es relativ einfach, ein minderjähriges Kind mit auf eine Kreuzfahrt zu nehmen. Kümmern Sie sich am besten rechtzeitig um alle erforderlichen Dokumente und setzen Sie sich gegebenenfalls mit der Reederei in Kontakt, um sicherzustellen, dass alles geregelt ist. Wenn Sie sich am Ende immer noch unsicher sind, lassen Sie die Dokumente beglaubigen. Die Kosten dafür liegen in der Regel bei 15 bis 20 Euro. So steht Ihrer Kreuzfahrtreise nichts mehr im Weg!

Tipp: Haben Sie die erforderlichen Dokumente in zweifacher Ausführung dabei!

Download: Formular Reisevollmacht

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