Ihr Reiseschutz
Die TripUp GmbH bietet gemeinsam mit der ERGO Reiseversicherung AG einen Ausflugs-Verspätungsschutz. Diese Leistung ist in den angegebenen Preisen bereits enthalten. Die Versicherung gilt nicht für Ausflüge mit der Kennzeichnung „Auf eigene Faust“.
Der Ausflugs-Verspätungsschutz greift, wenn Sie durch eine unverschuldete verspätete Rückkehr von mindestens 45 Minuten Ihr Schiff verpassen, beispielsweise wegen Verkehrsstau oder einer Verspätung eines innerhalb des Ausfluges benutzten öffentlichen Verkehrsmittels. Erstattet werden die Mehrkosten der Nachreise bis zu EUR 1.000 je Person, sowie zusätzliche Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung bis zu EUR 100 je Person. Ist ein Zustieg zum Schiff erst am übernächsten Tag möglich, erhöhen sich diese Sätze auf EUR 1.500 bzw. EUR 200.
Ansprüche aus dem Ausflugs-Verspätungsschutz richten Sie bitte an:
TripUp GmbH
Mönckebergstr. 13
20095 Hamburg
kontakt@meine-landausfluege.de
Wir, die TripUp GmbH, sind mit einer Quote von 50% bei der ERGO Reiseversicherung AG im Rahmen und im Umfang der Ihrer Buchung beigefügten Versicherungsbedingungen (Besonderer Teil für den Ausflugs-Verspätungsschutz) versichert, die weiteren 50% leistet TripUp für Sie. Wenn Sie Leistungen aus dem Ausflugs-Verspätungsschutz in Anspruch nehmen müssen, ist die Einhaltung der beschriebenen Bestimmungen und Versicherungsbedingungen erforderlich.